Aktuelles
Jahresprogramm Imkerverein Aichach
Jahresprogramm Imkerverein Friedberg
Untersuchung von Honig
Auch im aktuellen Förderzeitraum werden Aufwendungen (neu: ohne Mehrwertsteuer) für die Untersuchung von Honig zur Qualitäts- und Sortenbestimmung sowie die Untersuchung von Honig auf Rückstände bezuschusst. Berechtigungsscheine, die jeweils für eine Untersuchung gelten, sind bei den Bezirksvorsitzenden erhältlich.
Der Zuschuss beträgt wiederum 75% der förderfähigen Aufwendungen.
Untersuchungsstelle für Honig zur Qualitäts- und Sortenbestimmung, Honig auf Rückstände, Wachs auf Rückstände ist die
Landesanstalt für Bienenkunde der Universität Hohenheim, August-von-Hartmann-Str. 13, 70599 Stuttgart, Tel.: 0711/459-2659, Fax 459-2233, E-Mail: bienero@uni-hohenheim.de
Das Fachzentrum Bienen, Herrnstraße 8, 97209 Veitshöchheim, Tel.: 0931/9801522,
Fax 9801500, E-Mail: kathrin.knoke@lwg.bavern.de nimmt Untersuchungen von Honig zur
Qualitäts- und Sortenbestimmung vor.
Einzusenden sind mindestens 250g Honig oder 70 - 100g Wachs.
Termin für die Einreichung der Förderanträge beim LVBI ist der 30.06.2007.
Die Rechnung muss dem Förderantrag beiliegen. Wichtig: Als Zahlungsbeweis ist ausschließlich die Kopie des Kontoauszuges gültig (Durchschläge von Überweisungsaufträgen und Bankstempel wie "Auftrag angenommen" werden nicht anerkannt).
Bestellung von Behandlungsmitteln 2008 (Stichtag 31. März 2008)
Sollten Sie keine Gelegenheit (gehabt) haben unsere Frühjahrsversammlung zu besuchen, so füllen Sie bitte beiliegende Bestellung aus und senden diese an den Vereinsvorstand. Der Antrag muß 2 x unterschrieben sein.
Checkliste zur Varroabehandlung
Anwendung von 85% Ameisensäure bei Therapienotstand
Bitte beachten Sie die Vorgaben um bei Therapienotstand in der Varroabehandlung 85% Ameisensäure anwenden zu dürfen.
Förderanträge für Investionvorhaben 2008 (Stichtag 2. Mai 2008)
Voraussetzungen:
* Imker mit Wohn- und Betriebssitz in Bayern
* Anfänger in der Imkerei: Im Förderjahr oder innerhalb der letzten 3 Kalenderjahre (= nach dem 01.01.2004) Teilnahme an einem Anfängerlehrgang und erstmals Beginn mit der Imkerei
* Erwerbsimker: Imker mit mindestens 30 Bienenvölkern und Beitragszahlung an die Landw. Berufsgenossenschaft
* Die geförderten Ausrüstungsgegenstände dürfen innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nach der Beschaffung nur für die Bienenhaltung genutzt werden
* Bei Anträgen mit einer Investitionssumme über 5.000 € holt die LfL zusätzlich eine Stellungnahme der Imkerfachberatung zur Wirtschaftlichkeit der vorgesehenen Maßnahme einFörderung:
* Förderfähig (bis zu 30 %) ist die Neuanschaffung verschiedener Geräte und Maschinen zur Verbesserung der Honiggewinnung, die im Merkblatt der Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) aufgeführt sind (siehe unten). Bei Anfängern ist zusätzlich die Anschaffung moderner Holz-Magazinbeuten förderfähig. Zusätzlich kann bei Erwerbsimkern die Anschaffung von Anhängern, Ladekränen und Staplern gefördert werden.
* Mindestinvestitionssummen (brutto):
Anfänger: 400 € / andere Imker: 750 €
Annahmetermine für Gewährverschlussbestellungen:
Bitte beachten Sie für Ihre Bestellung von Gewährverschlüssen mit Adresseneindruck folgende Termine für den Annahmeschluss beim D.I.B.:
Annahmefrist Auslieferung l0. Januar März 10. April Juni 10. Juli September 10. Okt. Dezember (Achtung: Bestellungen sind nur mit der grünen Doppelbestellkarte oder dem Bestellformular aus dem Internet
über Ihren Imker-/Landesverband möglich!) Nur bei vollständig ausgefüllten Bestellkarten kann eine Auftragsannahme erfolgen. Der Preis für 1.000 Gewährverschlüsse für 500 g und 250 g-Gläser beträgt inkl. MwSt: mit Adresseneindruck 40,60 € ohne Adresseneindruck 34,30 €
Gewährverschlüsse ohne Adresseneindruck können jederzeit bestellt und geliefert werden. Sie können zusätzlich zu Ihrem Namenseindruck die Sortenbezeichnung eindrucken lassen. Bei 1.000 Stück Gewährverschlüssen kostet dieser Eindruck zusätzlich pro Sorte 5,80 € inkl. MwSt.Bekanntmachung des Landratsamtes Aichach-Friedberg vom 13. April 2006 zur Bienenseuchen-Verordnung (Varroatose Bekämpfung)
Das Landratsamt Aichach-Friedberg erläßt folgende Allgemeinverfügung:
1. Alle Bienenvölker im Landkreis Aichach-Friedberg sind
gegen Varroamilben zu behandeln.
2. Die Behandlung der Varroatose hat nach Trachtende, also im Sommer nach dem letzten Honigschleudern, zu beginnen.
3. Zur Behandlung dürfen nur hierfür zugelassene Mittel verwendet werden.
4. Zum Nachweis über die Anwendung von verschreibungspflichtigen und apothekenpflichtigen Arzneimitteln (z.B. Perizin, Oxalsäure, Ameisensäure) hat der Imker ein Bestandsbuch über die Anwendung von Arzneimitteln zu führen.
5. Ausnahmen vom allgemeinen Behandlungsgebot können nur für Versuche zur Resistenzzucht erlaubt werden.Für Perizin, Bayvarol, Oxalsäuredihydrat-Lösung 3,5 % (m/V) ad us. Vet., Apiguard und Thymovar besteht die Pflicht die Behandlungen in das Bestandsbuch einzutragen.
Hinweise zur Behandlung mit Oxalsäure
Die Behandlung erfolgt einmahlig in der brutfreien Zeit; Außentemperatur größer 3°C!
Hinweis: Milchsäure ist von der Apothekenpflicht ausgenommen. Die Anwendung ist Arbeitsblatt Milchsäurenbehandlung beschrieben.
Weitere Hinweise zur Varroatose-Behandlung
Mitgliedsantrag des Imkervereins AichachSatzung des Landesverbandes Bayerischer Imker